Leonas Titelzeile
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Eigentum von Lady Leona

Sklave Zn168643, Sklavenvertrag

Am 1. Juli 2001 war er zum ersten Mal bei Lady Leona, er kam immer wieder und bewarb sich bald auf eine Stelle als fester Sklave.
Für seine Herrin hörte er auf zu rauchen, nahm 30 kg ab und veränderte sein Leben. Ganz Ihr zu gehören und immer auf Ihr Wort zu folgen war sein Weg.

Nun bekommt er, was er sich schon lange erträumt hat: Nach 4 Jahren wirklichen Dienens und Gehorchen erfüllt ihm seine Herrin Lady Leona den Wunsch nach einem richtigen Sklavenvertrag.

Am 9. Dezember 2005, im Rahmen der großen Bizarrparty unterschrieb Sklave Ra. diesen Vertrag.

Lady Leona

Sklavera

Harness

Harness

Rohrstock

Hängebondage

Hängebondage

Hängebondage

Hängebondage

Sklavenvertrag

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Herrin Lady Leona

und dem Sklaven: ZN=168643 (Meldestelle der Sklavenzentrale) 643

Der Vertrag wird von beiden Partnern akzeptiert.
Der Sklave verpflichtet sich, die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln so genau wie möglich einzuhalten.
 
Der Sklave Rainer steht seiner Herrin Leona uneingeschränkt zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von seiner Herrin in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.
Der Vertrag erlischt nicht.

1.) Die Herrin kann über den Sklaven nach freiem Ermessen verfügen (außerhalb der Arbeitszeit des Sklaven),
oder dieses Recht zeitweise auf Andere übertragen.
2.) Das Eigentum des Sklaven bleibt von diesen Vertrag unberührt.
3.) Wenn die Herrin von ihrem Sklaven verlangt, offen über Dinge zu reden,
so muss der Sklave dies tun. Der Sklave hat auf alle ihm gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
4.) Der Sklave hat eventuelle Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung seiner Herrin zu warten.
5.) Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper pflegen.
Der Sklave darf während seiner Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
6.) Ist die Herrin zugegen, bestimmt sie, ob und wie sich der Sklave zu kleiden hat.
7.) Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen.
Der Sklave hat am Freitag nach der Anzahl der erlaubten Befriedigungen für die nächste Woche zu fragen.
8.) Der Sklave darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn seine Herrin befiehlt es.
9.) Der Sklave hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass niemand seine Versklavung bemerken kann.
Er wird seine Herrin mit ihrem richtigen Namen ansprechen.
In der Öffentlichkeit der SM-Szene hat der Sklave Rainer hinter seiner Herrin zurückzustehen
und diese mit dem Namen Leona anzusprechen..
10.) Die Herrin kann den Sklaven für Verfehlungen nach ihrem Ermessen bestrafen.
Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.Ein Safewort zur Begnadigung des
Sklaven findet keine Verwendung, Tabus oder Sonderwünsche des Sklaven werden nicht akzeptiert.
11.) Die Herrin kann den Sklaven zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise benutzen, züchtigen und ihm Schmerzen zufügen.
12.) Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, seiner Herrin perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend
jene Handlungen zu unternehmen, die seine Herrin von ihm erwartet.
13.) Der Sklave hat die Pflicht, die Umgebung seiner Herrin in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.
Er wird nach bestem Wissen das tun, was seiner Herrin wohltut und gefällt.
14.) Die Herrin schützt die Gesundheit des Sklaven nach bestem Wissen und Gewissen.
Sie hat allerdings das Recht den Sklaven dauerhaft zu kennzeichnen.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

 
Ort, Datum Stuttgart, den 9.12.2005
 
Unterschrift des Sklaven

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen.
Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung an und werde meine Rechte wohl missbrauchen.
 
Ort, Datum Stuttgart, den 9.12.2005


Unterschrift der Herrin:

 


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